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grundlagen
zivildienst - juristisch: ziviler ersatzdienst - ist ein anhängsel der wehrpflicht, der jeder schweizerbürger zwischen 19 und34 jahren untersteht. damit die armeebestände jederzeit sichergestellt werden können, ist der staat und sind seine politischen organe bemüht, nicht allzu attraktive bedingungen für den zivildienst zu verfügen, so namentlich ein aufwendiges verfahren mit gesuchstellung und gewissensprüfung, die anderthalbfache dauer gegenüber dem militärdienst und eine vollzugspraxis, die recht schikanös und amtsschimmlig sich anfühlen kann. es besteht selbstredend keine freie wahl zwischen den diensten, sondern bloss das etwas kleinliche recht, ein gesuch um zulassung zum zivildienst stellen zu dürfen. nur wer sowohl im gesuch wie auch anlässlich der gewissensprüfung glaubhaft machen kann, militärdienst nicht mit seinem gewissen vereinbaren zu können, ja in einem gewissenskonflikt zu stehen, darf zivildienst leisten, und dabei genügt es keineswegs, sich allgemein auf glaubens- und gewissensfreiheit zu berufen. die zivildienstbehörde unter massgeblichem einfluss des bundesrats versteht unter gewissen "eine etische instanz im menschen, die ihn sich selbst gegenüber ganz verpflichtet, einen ort der sittlichen entscheidung, ein bewusstsein vom sittlichen wert oder unwert des eigenen verhaltens", woraus abgeleitet wird, dass die geltend gemachten normen unvereinbar sind mit gewaltanwendung, auch im staatlichen oder persönlichen verteidigungsfalle, und dass sie absolut zwingende verbindlichkeit der lebensführung fordern, dass also einer, der militärdienst verweigert, auch noch andere dinge in seinem leben empfinden, entwickeln und tun muss, die seine etische gesinnung offenbaren. etwa dreiviertel aller gesuchsteller werden nach gängiger praxis schliesslich zum zivildienst zugelassen, und das heisst, dass ein gesuch und sein verfasser auch an der konkurrenz der andern gemessen wird, dass mangelhafte vorbereitung oder nichternstnehmen der prüfungskommission die chancen schwer untergraben, zu schweigen von "falschen" gründen, zu stark betontem selbstverwirklichungsdrang etwa, hauptsächlicher ablehnung der militärischen hierarchie und der sinnlosigkeit des dienstbetriebs und dergleichen mehr. ein gesuchsteller muss sich wohl oder übel diesen von gutbürgerlichen ansichten und konventionen geprägten anforderungen anpassen und in den meisten fällen gewichtige motive gegen das militär, bei licht betrachtet, verschweigen. es muss "ums töten" gehen, um das hohe gut des menschlichen lebens und nicht darum, dass einer sich nicht abrichten lassen und ein glücklicher mensch bleiben oder werden will - schwer, das zusammenzubringen!
vergleiche dazu verschiedene beiträge im "schandfleck"-archiv.
nr.1/98 (interview
mit rolf leuenberger), nr. 2/98 ("zivildienst
ch: traurige bilanz"), nr.1/99 (manifest),
nr.1/99 (kommentar
zum manifest), nr.1/2000 ("pflichten,
rechte, freiheit"), nr.2/2000 ("zivildienstkommission:
abschlägiger bescheid") und andere unter www.schandfleck.ch ,
hauptseiten zivildienst
oder politik
oder überhaupt.
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gesuch
du musst, am besten dem
gesuch vorangestellt, schreiben, dass du zivildienst im sinne des zivildienstgesetzes
leisten willst. das gesuch selber soll aus zwei teilen bestehen: begründung
und lebenslauf, die auch ineinanderfliessen können. zur begründung
gehört, dass du darlegst, warum du nicht (mehr) militärdienst zu leisten
bereit bist, mit welchen etischen oder religiösen normen, die für
dich gelten, militärdienst nicht zu vereinbaren ist, geradezu kollidiert.
du musst diese normen und vorstellungen beim namen nennen und deren inhalte
aufzählen und beschreiben können. es muss sich dabei um tief in dir
verankerte werte handeln, die du mit ableistung von militärdienst nicht
mehr aufrechterhalten könntest. es muss plausibel und spürbar sein,
dass es dir um deine glaubwürdigkeit dir selbst gegenüber geht. schildere,
in der begründung oder im lebenslauf, wie diese wertvorstellungen in dir
gereift sind, woher du sie vermittelt bekommen hast oder wie sie in dir entstanden
sind und welche erlebnisse und erfahrungen dich dahin gebracht haben, wo du
heute stehst. du siehst, viel von der begründung kann im lebenslauf schon
angelegt, schon vorbereitet sein, einiges aus dem lebenslauf zur begründung
herangezogen und vertieft werden. ganz wichtig, dass du zeigen kannst, welche
spuren dieser werte und prinzipien in deinem werdegang und deiner lebensführung
vorhanden sind, sei es konkret, dass du dich hier oder dort aus diesen gründen
engagierst oder, wenn dies weniger der fall ist, wie dein gesamtes bewusstsein
sich in allen möglichen alltäglichen und nichtalltäglichen bereichen
mit deinen idealen auseinandersetzt. selbstverständlich gehören zum
lebenslauf deine persönlichen daten, deine ausbildung, der beruf usw.
stelle nicht nur teorien auf, sondern zeige, wenn du es tust, dass du um die
umsetzung in die praxis bemüht bist. mit teorien alleine kommst du nicht
in den zivildienst. versuche, ganz persönlich und autentisch zu schreiben,
zähle nichts auf, was du nicht genau kennst und was nicht dein eigenes
ist.
das gesuch soll ausführlich sein, und ausführlichkeit ist etwas individuelles.
deine fähigkeiten und mittel entscheiden, was ausführlich ist, und
du wirst auch an ihnen gemessen. immerhin lässt sich sagen, dass die meisten
gesuche 3 bis 5 seiten umfassen.
weiterführende
lektüre findest du unter www.schandfleck.ch,
hauptseite zivildienst
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beilagen
den strafregisterauszug
musst du seit 04 nicht mehr selber auftreiben, die behörde ist so freundlich
und besorgt ihn sich selbst. das militärische dienstbüchlein gehört
aber weiterhin zum gesuch. wenn du willst, kannst du auch referenzschreiben
mitschicken von einer oder mehreren personen, die dich und deine überzeugungen
kennen und aus ihrer sicht darstellen können, dass du sie glaubwürdig
vertrittst.
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fristen
das gesuch kann ab dem militärischen
orientierungstag schriftlich eingereicht werden. gelingt dies bis zwei monate
vor der aushebung, wird es am dritten rekrutierungstag von der zivildienstkommission
geprüft. die anhörung findet also
während der aushebung statt. du kannst es allerdings auch später einreichen,
während der gesamten zeit deiner militärischen dienstpflicht. schickst
du es ab bis spätestens drei monate vor einem zu leistenden dienst, wirst
du militärisch dispensiert und das aufgebot verliert seine gültigkeit.
entscheidend ist der poststempel. falls du zeitlich knapp dran bist, reicht
es, wenn du das gesuch formal stellst und die unterlagen alle innerhalb der
dir von der behörde gesetzten frist nachreichst.
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anhörung
es findet einige monate
nach einreichung des gesuchs eine anhörung - gewissensprüfung! - statt,
zu der du aufgeboten wirst. anwesend sind drei mitglieder der zivildienstkommission
sowie ein jurist/ eine juristin der zivildienst- behörde. die kommission
ist gehalten, sich zirka eine stunde lang mit dir über dein gesuch zu unterhalten,
sich kritisch mit dir
auseinanderzusetzen, zu prüfen, ob es sich bei deinen überlegungen
tatsächlich um einen gewissenskonflikt nach dem gesetz handelt oder ob
nicht andere zentrale gründe vorliegen, zu beurteilen, ob du glaubwürdig
erscheinst und deine ganz persönlichen überzeugungen vertrittst. mit
deinem gesuch gibst du einerseits die temen vor, über die gesprochen wird,
andrerseits werden von der kommission fragen gestellt, die auch andere aspekte
betreffen. es ist empfehlenswert, vorher auch über dinge nachgedacht zu
haben, von denen du nichts schreibst. ein leitfaden kann sein, dass du dir als
vorbereitung selber jene fragen zu beantworten suchst, die dich verunsichern,
wo du dich noch nicht sattelfest fühlst. auch die teilnahme an einer gruppe,
wie sie von uns organisiert wird, kann dich weiterbringen, das gespräch
und der austausch mit andern in deiner situation. bleibe einfach am ball, glaube
nicht, dass dus mit einem guten gesuch schon geschafft hast! du solltest deine
stärken kennen, mit dem vorsatz an die anhörung gehen, deine wichtigen
punkte vollumfänglich darzulegen und dich davon nicht ablenken zu lassen,
deinen "roten faden" kennen, damit du in heiklen und konfrontativen
momenten wieder zu dir zurückfindest. du kannst eine person deiner wahl
an die anhörung mitnehmen. ihr kommen keine anwaltsfunktionen zu, aber
es mag psychologisch wichtig sein, dass dir jemand durch seine präsenz
den rücken stärkt.
hier einige kriterien, nach denen die kommission dich beurteilt:
- warum kannst du der forderung, militärdienst zu leisten, nicht gerecht
werden? hast du das abschliessend beantwortet? und worin genau -genau!- besteht
dein gewissenskonflikt? welche moralische forderung ist mit der militärdienstpflicht
nicht vereinbar?
- wieso weisst du, dass du einen gewissenskonflikt hast? wie äussert er
sich in deinem empfinden, körperlich, gefühlsmässig, wie wirkt
er sich insgesamt auf dein wohlbefinden aus und auf deine lebensführung?
- wann hast du dich entschieden, keinen militärdienst (mehr) zu leisten?
mit welchen ereignissen ging das einher?
- welche spuren der vorgebrachten anschauungen sind in deiner biografie erkennbar?
ist deine argumentation frei von widersprüchen, der zusammenhang zwischen
den intellektuellen gründen und deiner gewissensnot plausibel? erscheinst
du von deinen lebensumständen her und in deinem auftreten insgesamt glaubwürdig?
empfohlene zusatzlektüre: www.schandfleck.ch/zivildienst
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informationstagung
hast du die gewissensprüfung
glücklich überstanden, wirst du kurz nach dem positiven bescheid zu
einer informationstagung geladen und bei dieser gelegenheit über deine
rechte und pflichten aufgeklärt und über anzahl, dauer und zeitpunkt
deiner einsätze sowie über die finanzielle entschädigung während
dieser zeit.
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einsätze
das politische establishment
hat sich an einigen regelungen des arbeitsdienstes, des zivildienstvorläufers,
gestört und via zivildienstverordnung korrekturen vorgenommen. einiges
davon ist aber immer wieder angepasst, neujustiert oder sonstwie verändert
worden. ab 2004 ist es nun grundsätzlich wieder möglich, zivildienst
an einem stück zu leisten; die gesamtdauer beträgt 390 tage und reduziert
sich natürlich, wenn schon militärdienst geleistet wurde. es ist einfach
immer das anderthalbfache des (noch zu leistenden) militärdienstes zu absolvieren.
für rs-verweigerer gilt, dass es einen einsatz von 180 tagen geben muss,
egal ob erst- oder folgeeinsatz. ein mindesteinsatz dauert 26 tage und bis 30
sollte prinzipiell alles abgeleistet sein. zugang zu auslandeinsätzen ist
ebenfalls ein politikum: nicht jeder darf im ausland zivildienst leisten, bedingungen
sind mehrjährige berufserfahrung oder spezielle kenntnisse über das
einsatzland. es sprengt den rahmen dieser broschüre, hier alle bedingungen,
unter denen zivildienst geleistetwerden muss, kann oder darf, aufzuzählen.
es sei auf die behörde verwiesen, die dir diese informationen geben kann,
die du brauchst, wenn du dir die sache genau überlegen willst, bevor du
ein gesuch schreibst.
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einsatzbetriebe
es liegt an dir, dir einen
anerkannten einsatzbetrieb selber zu suchen aufgrund einer dokumentation, die
man dir aushändigt (die du aber schon vorher telefonisch bestellen kannst,
jederzeit) oder aber selber ein projekt vorzuschlagen, das den geforderten kriterien
an einen zivildienstplatz entspricht: die arbeit muss im öffentlicheninteresse
liegen, und der einsatzbetrieb darf nicht profite machen. so oder so: zivildiensteinsätze
werden bei friedens- und menschenrechtsorganisationen geleistet, in der
jugend- oder behindertenarbeit, in spitälern, altersheimen, im umweltschutz
und im forstwesen, in landwirtschaft, forschung und entwicklungszusammenarbeit
und in einsatzbereichen des bundes, nicht zuletzt bei der zivildienstbehörde
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adressen
zivildienstbehörde: (gesucheinreichung)
zentralstelle zivildienst
aarestube
uttigenstr. 19
3600 thun.
tel. 033 228 19 99
fax 033 228 19 98
internet: www.zivil-dienst.ch
e-mail: info@zivil-dienst.ch
die behörde verschickt auf anfrage ihrerseits eine broschüre zum tema
wie auch den gesetzestext über den zivildienst.
edmz bundesamt für logistik, tel. 031 325 50 50. hier kannst du alles bestellen,
was das zivildienstgesetz betrifft, gesetzestexte und die verordnungen über
den vollzug.
du kannst das gesuch aber auch direkt deinem Regionalzentrum schicken.
adressen regionalzentren:
du bist von: be, fr, vs (deutschsprachig) ¦ bs, bl, so, ag ¦ zh, tg, sh ¦ sg, ai, ar, gl, gr (deutschsprachig) ¦ lu, zg, ow, nw, sz, ur ¦ vd, ge, ne, ju, fr, be, vs (franz.) ¦ ti, gr (italienischsprachig)
windisch
> bs, bl, so, ag
zivildienst regionalzentrum windisch
spitzmattstrasse 6
5210 windisch
telefon: 056 460 47 87
windisch@zivil-dienst.ch
sumiswald > be, fr, vs (deutschsprachig)
zivildienst regionalzentrum sumiswald
spitalstrasse 20
3454 sumiswald
telefon 034 432 36 99
sumiswald@zivil-dienst.ch
lausanne > vd, ge, ne, ju, fr (franz.),
be (franz.), vs (franz.)
service civil
route aloys-fauquez
lausanne
telefon: 021 643 75 30
lausanne@service-civil.ch
(der berner jura gehört künftig zum regionalzentrum lausanne)
tessin > ti, gr (italienischsprachig)
servizio civile
centro parinivia cantonale
6802 rivera
telefon: 091 930 67 50
rivera@servizio-civile.ch
mels
> sg, ai, ar, gl, gr (deutschsprachig)
zivildienst regionalzentrum mels
tiergarten
8887 mels
telefon: 081 725 15 51
mels@zivil-dienst.ch
nottwil
> lu, zg, ow, nw, sz, ur
zivildienst regionalzentrum nottwil
gartenweg 2a
6207 nottwil
telefon: 041 939 25 50
nottwil@zivil-dienst.ch
rüti zh > zh, tg, sh
zivildienst regionalzentrum rüthi
spitalstrasse 33
8630 rüti/zh
telefon: 055 250 53 00
rueti@zivil-dienst.ch